Platzregeln

 

 

Platzregeln des Golfclubs Edelstein-Hunsrück e.V

Stand Juni  2022

 

 

1) Aus (Regel 18.2)

 Als Aus-Grenzen gelten:

       -Weiße Pfähle,

- Alle Elektrozäune.

Ausnahmen von dieser Regelung (Elektrozäune) sind auf der Bahn 3/12 rechts der Spielbahn, und den Bahnen 7/16 und 8/17 hinter dem Grün/Blumenwiese. Dort ist der Zaun rot/grün markiert also penalty area rot mit Spielverbotszone.

       -Weiße Linien.

Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang, danach gelten Elektrozäune, anschließend weiße Pfosten.

 

 

2) Penalty Area (Regel 17)

Sind durch rote oder gelbe Pfosten gekennzeichnet.

 

 

3) Penalty Area Rot (Regel 17) mit Spielverbotszone (Regel 2.4)

sind durch durch rote Pfosten mit grünem Kopf gekennzeichnet. Das Spielen aus und das Betreten der so gekennzeichneten Areas ist verboten. (Siehe Regel 1.2.)

 

 

4) Spielverbotszonen (Regel 2.4)

sind durch Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet. Das Spielen daraus und das Betreten ist verboten.

Ein Betreten kann als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 angesehen werden.

Ein Spieler muss Erleichterung nach einer anwendbaren Regel (16 oder 17) in Anspruch nehmen.

Liegt der Ball im Gelände und der Stand oder Schwung des Spielers ist durch eine Spielverbotszone behindert, muss der Spieler straflose Erleichterung innerhalb einer Schlägerlänge vom nächstgelegenen Punkt vollständiger Erleichterung in Anspruch nehmen.

 

 

5) Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Boden in Ausbesserung, unbewegliche Hemmnisse) (Regel 16.)

  1. a) Liegt der Ball eines Spielers auf dem Gelände und innerhalb zwei Schlägerlängen von einem Elektro-Zaun muss straflose Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch genommen werden. Bezugspunkt ist der Punkt, der  vom Zaun entfernt liegt und genauso soweit vom Loch entfernt ist wie die Stelle, an der der Ball ursprünglich lag.
  2. b) Boden in Ausbesserung ist durch weiße Einkreisungen und/oder blaue Pfähle gekennzeichnet. Ist beides vorhanden, gilt die Linie.
  3. c) Erleichterung wird nicht gewährt, wenn ein Tierloch nur den Stand des Spielers behindert.
  4. d) Auch ohne Kennzeichnung ist Boden in Ausbesserung:

   – Frisch verlegte Soden

   – Mit Kies verfüllte Drainagegräben.

  1. e) Mit Pfählen, Manschetten, Bändern oder Seilen gekennzeichnete Anpflanzungen sind ungewöhnliche Platzverhältnisse, von ihnen darf straflose Erleichterung genommen werden.
  2. f) Alle Straßen und Pfade auf dem Platz wenn sie eine künstliche Oberfläche haben, werden als unbewegliche Hemmnisse behandelt, von denen straflose Erleichterung nach Regel 16.1 zulässig ist.
  3. g) Liegt der Ball an einem Entfernungspfahl (Edelstahlpfähle mit roten Ringen) so dass der Stand oder Schwung behindert ist, kann der Entfernungspfahl straflos entfernt werden. Er ist nach dem Schlag wieder einzusetzen.

 

 

6) Strafen

Sofern die Golfregeln keine andere Strafe vorsehen, gilt:

Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel: Grundstrafe

 

Strafe für Verstoß gegen das Betretungsverbot gem. Regel 1.2.:

Disqualifikation

 

Hinweis:

-Rückgabe der Scorekarte in der Scoring-Area (Büro)

Es wird dringend empfohlen, dass jeder Spieler seine Karte persönlich abgibt, um evtl. Missverständnisse zu vermeiden.

-Es gelten die DGV-Verhaltensrichtlinien gemäß Regel 1.2

 

 

7) Mähroboter und Spielbetrieb

 

Mähroboter in der Ladestation wie auch die Ladestation selbst gelten als „unbewegliche Hemmnisse“ (Regel 16.1). Ist die Balllage, die Stand- oder Schwungposition durch den Mähroboter beeinträchtigt, so muss straflose Erleichterung in Anspruch genommen werden und der Ball muss gemäß Regel 14.3 im entsprechenden Erleichterungsbereich gedroppt werden (maximal eine Schlägerlänge vom nächsten Punkt der Erleichterung).

 

Wird ein ruhender Ball von einem Mähroboter bewegt, handelt es sich um äußeren Einfluss, dieses ist nach Regel 9.6 strafffrei. Der Ball muss zur Ursprünglichen Stelle von der aus er vom Mähroboter bewegt wurde zurückgelegt werden. Ist die Stelle nicht genau bekannt muss diese geschätzt werden.

 

Trifft ein Ball in Bewegung einen Mähroboter, handelt es sich um äußeren Einfluss, dieses ist nach

Regel 11.1 strafffrei. Der Ball muss gespielt werden, wie er liegt.

 

Wird ein Ball bei dem Kontakt mit dem Mähroboter beschädigt, greift Regel 4.2c.

Hat ein Spieler einen nachvollziehbaren Grund zu der Annahme, dass sein Ball vom Mähroboter eingekerbt wurde oder einen Sprung hat darf er seinen Ball aufnehmen, um ihn zu prüfen. Die Lage des Balls muss vorher markiert und der Ball darf nicht gereinigt werden.

Der Spieler darf nur dann einen neuen Ball einsetzen, wenn der ursprüngliche Ball deutlich sichtbar zersprungen oder eingekerbt ist.

 

 

 

 

Stand  Juli 2025

 

 

 

 

 

 

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